SATZUNGSAUSZUG
§ 2 Stiftungszweck

(1) Zweck der Stiftung ist die Beschaffung von Mitteln zur Förderung der Berufsbildung und zur Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 Abgabenordnung durch den Verein "Institut für Rehabilitation und Integration Sehgeschädigter (IRIS) e.V."

Die bereitgestellten Mittel sollen insbesondere

a) zur Ausbildung von Mobilitäts- und Rehabilitationslehrern

b) für die Unterrichtung von Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zur Verbesserung ihrer Orientierungsfähigkeit und Mobilität sowie ihrer lebenspraktischen Fertigkeiten

c) für Hilfen und Angebote für Menschen, die durch Blindheit bedroht sind oder deren Sehvermögen sich verschlechtert

d) für gezielte Projekte zur Entwicklung oder Verbesserung von Hilfsmitteln oder Geräten, die geeignet sind, die Rehabilitation und Integration der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung zu erleichtern.

e) für die Durchführung von Veranstaltungen, die der Rehabilitation und Integration der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung dienen, z.B. Fachtagungen, Intensivkurse, Beratungen und Erfahrungsaustausch

f) für die Information und Aufklärung der Öffentlichkeit über technische, didaktische und andere Möglichkeiten, welche die Teilhabe der Menschen mit Blindheit oder Sehbehinderung am öffentlichen Leben erleichtern.

verwendet werden.